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Geschichtslehrer/innen
Forum

Moench

Das Ermächtigungsgesetz im deutschen Geschichtsbewusstsein.

Fragen an die Historiker und Lehrbuchautoren

von Wolfgang Geiger

Quellen: Wortlaut des Ermächtigungsgesetzes, Auszüge aus den Reden von Hitler und Kaas, Beratung der Zentrumsfraktion  - direkt dazu: hier

Der nachfolgende Beitrag ist die gekürzte und inhaltlich wie redaktionell überarbeitete Fassung eines Artikels, der 2005 in der Zeitschrift Kommune erschienen ist.*

„Wehret den Anfängen!“ lautet eine populäre Parole, wenn es darum geht, wie verhindert werden kann, dass sich eine schlimme Vergangenheit wiederholt. Nicht nur im schulischen Unterricht fragen wir, ob, wann, wo und wie damals der Nationalsozialismus hätte verhindert werden können und wieso dies nicht geschah. Viele Standardwerke der Geschichtswissenschaft und noch mehr die Schullehrbücher, am meisten aber die zahlreichen Filmdokumentationen im Fernsehen vermitteln, so mein Eindruck, einen rückblickenden Fatalismus des Geschehens, der sich die Frage, was hätte anders laufen können, erst gar nicht stellt. So auch zuletzt die dreiteilige ZDF-Serie Hitlers Machtergreifung (2008) von Guido Knopp (ZDF-Mediathek: hier), obwohl auf der Präsentationsseite im Internet angekündigt wurde: „Es hat nicht so kommen müssen, wie es kam.“ Wann und wie es hätte anders kommen können, zeigt die Dokumentation jedoch nicht auf. Unter dem Eindruck des nächtlichen Fackelzuges nach der Ernennung Hitlers zum Kanzler – die klassische Szene, die in allen Filmen den Fatalismus zum Ausdruck bringt – kommentierte die Zeitzeugin, die französische Journalistin Stéphane Roussel: „In einer einzigen Nacht ist die Weimarer Republik weggegangen.“ Den Schwerpunkt legt die Dokumentation dann auf den Reichstagsbrand, das Ermächtigungsgesetz erscheint dagegen als vergleichsweise bedeutungslos. War es denn bedeutungslos?

Weimar: Demokratie ohne Demokraten?

Woran ging die Weimarer Republik zugrunde? Im allgemeinen historischen Bewusstsein, wie es sich auch in Schulbüchern niederschlägt, gibt es zwei verschiedene Interpretationsmuster hinsichtlich einer strukturellen inneren Unzulänglichkeit, also unabhängig von den politischen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise:

Für die einen krankte die Republik an ihrer Verfassung mit Demokratiedefiziten und der Institution eines „Ersatzkaisers“ als Reichspräsident, dessen Machtfülle sich ebenso für wie gegen die Demokratie einsetzen ließ, weil die Grundrechte keine verfassungs- rechtliche Absicherung hatten und es kein Verfassungsgericht gab.

Für die anderen war die Verfassung der Republik besser als ihre Repräsentanten, oder, eine Variante davon, besser als ihr Volk – eine „Demokratie ohne Demokraten“. So titelt auch die Welt- und Kulturgeschichte der ZEIT (Bd.13) das entsprechende Kapitel. Und auch damals schon wurde dies so diskutiert: Wer kennt nicht die zeitgenössische Karikatur, wo jeder einen Buchstaben der R-E-P-U-B-L-I-K hochhält und die Frage lautet, wer ihren Geist trägt?

Zwei konträre Positionen markieren die Spannbreite der Analysen unter den Historikern: Gegen Sebastian Haffners These „Hitler war kein Betriebsunfall“ stellt Eberhard Jäckel die Gegenthese vom „GAU der deutschen Geschichte“ und sieht die Schuld im „menschlichen Versagen“ der monarchistischen Koalitionspartner Hitlers.(1)

Aufs engste verbunden mit der Frage, woran die Republik scheiterte, ist die Frage danach, wann die Weimarer Republik unterging. Hier konvergieren viele Analysen in der These, dass die Republik aus sich heraus, schon vor der Kanzlerschaft Hitlers 1933 und noch vor den erdrückenden Wahlerfolgen der NSDAP, „unterging“ oder „zerbrach“ – oder wie die Formulierungen auch heißen mögen.

So wird in einem Schulbuch Heinrich August Winkler über den Bruch der Großen Koalition unter Kanzler Müller (SPD) 1930 zitiert: ”Die parlamentarische Demokratie zerbrach fünf Jahre später [= 1930] daran, dass sie das Gros der Machteliten gegen sich und die demokratischen Parteien nicht mehr entschieden hinter sich hatte.”(2) Doch wieso „zerbrach“ die Demokratie hier schon, weil die SPD einen politischen Fehler beging (Ausstieg aus der Koalition in der falschen Hoffnung, sie werde wieder gerufen) und die Zentrumspartei unter Brüning genau das aufgriff, was die Verfassung ihr für diese Situation anbot? Ab der Septemberwahl 1930, die den überraschenden ersten Wahlerfolg der NSDAP mit 18,5% brachte, tolerierte die SPD Brünings Minderheitenregierung und damit eine Politik, die sie in einer Regierungsbeteiligung nie gegenüber ihren Wählern hätte vertreten, eine andere aber nicht hätte durchsetzen können. War dies schon das Ende des Parlaments? Für eine solche Interpretation hat Karl Dietrich Erdmann bereits im Standardwerk der deutschen Historiker das entsprechende Signal gesetzt, wenn er darin die „seit dem Bruch der Großen Koalition 1930 vollzogene Selbstausschaltung des Reichstages“ konstatiert.(3)

Der Terminus „Selbstausschaltung des Reichstages“ nimmt geradezu das Ermächtigungsgesetz vorweg. Tatsächlich wird dessen Bedeutung in den allermeisten Analysen gering eingeschätzt gegenüber dem, was vorher schon geschah. So betont Eberhard Jäckel zur Reichstagswahl vom 5. März 1933, dass es keine Mehrheit im Volke für Hitler gegeben habe, aber das Verhalten der demokratischen Abgeordneten beim Ermächtigungsgesetz ist für ihn kaum eine Überlegung wert. Auch Sebastian Haffner, der umgekehrt mit großer Empathie nachvollzieht, wie die Demokraten resignierten, weil sie das Volk nicht mehr hinter sich hatten, entlässt die Abgeordneten auf seine Weise aus ihrer Verantwortung und schafft beim Leser fast so etwas wie Verständnis dafür. So treffen sich die beiden konträren Ansätze Jäckels und Haffners gleichwohl an einer gemeinsamen Schnittstelle.

Das Ermächtigungsgesetz: (k)eine freie Entscheidung?

Wie die Mehrheit für das Ermächtigungsgesetz zustande kam, ist für einige Historiker relativ einfach: Laut Michael Stürmer dadurch, „dass die Mandate der KPD-Reichstagsabgeordneten, die verhaftet oder untergetaucht waren, nicht gezählt wurden“(4), ent- sprechendes erfährt man im Kompakt-Wissen Geschichte Abitur:„Zur Verabschiedung des ‚Ermächtigungsgesetzes’ mit 2/3-Mehrheit wurden abwesende Abgeordnete als nicht stimmberechtigt gezählt. Die Regierung hatte damit Parlament und Weimarer Verfassung ausgeschaltet.“(5). Diese schon faktisch falsche These von der Mehrheit durch einen Geschäftsordnungstrick taucht zwar so simpel nur selten auf, wird aber durch unklare Formulierungen auch in anderen Lehrbüchern ist immer wieder zum Thema im Geschichtsunterricht.  Wenn dem aber damals so gewesen wäre, bräuchten wir aber gar nicht mehr darüber zu diskutieren.

In Wirklichkeit ging es natürlich nicht um die Absenz der verhafteten oder untergetauchten Kommunisten, sondern um die Präsenz der Bürgerlichen und deren Verhalten: Auch alle anwesenden Abgeordneten von KPD und SPD zusammen hätten nicht mehr als 31% der Mandate repräsentiert und folglich die Zweidrittelmehrheit der Gegenseite nicht verhindert. So hatte das bürgerliche Lager die Entscheidung in der Hand und es entschied sich geschlossen für Hitler, selbst den minoritären Gegnern im Zentrum, der Bayerischen Volkspartei und den kleinen liberalen Fraktionen war die Einhaltung der Fraktionsdisziplin wichtiger als die Stimme ihres damit wertlos gewordenen Gewissens.

Die meisten Darstellungen gehen immerhin auf diese Problematik ein. Als typische Erklärung für das Ermächtigungsgesetz mag folgendes Schulbuchzitat stehen: „Mit einer Mischung aus staatlicher Gewaltanwendung, Drohungen und Versprechungen gelang es ihm [=Hitler] am 23. März 1933, mit Zustimmung der bürgerlichen Fraktionen, aber gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, das so genannte Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (‚Ermächtigungsgesetz’) beschließen zu lassen.“(6).  In der einschlägigen Literatur variiert allenfalls der Vokabelreichtum von Lockung bis Täuschung, von Terror bis Zwang in der Benennung der Faktoren, denen noch ein weiterer Aspekt hinzugefügt wird, nämlich dass eine Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes Hitler auch nicht gehindert hätte, „sich die gewünschten Vollmachten wenn nötig mit Gewalt zu nehmen.“(7)

So ging es im Rückblick für die einen um gar keine freie Entscheidung mehr, für andere eigentlich um gar keine Entscheidung... Symptomatisch für das Dilemma um die Frage, wie bedeutend das Ermächtigungsgesetz nun war, ist sicherlich Martin Broszats Formulierungskunst: »Unter diesen Umständen kam dem Ergebnis der Abstimmung nicht mehr eine machtpolitisch entscheidende, sondern nur noch eine formale, im Hinblick auf die von der NS-Führung erstrebte Anerkennung der Legalität ihres Vorgehens aber doch sehr wesentliche Bedeutung zu.« (Hervorheb. von mir).(8)

Die Erklärung des Abstimmungsverhaltens der bürgerlichen Abgeordneten folgt jedoch weitgehend deren eigenen Rechtfertigungen. So erscheinen die Argumente des Zentrumsvorsitzenden, des Prälaten Kaas, als „durchaus einleuchtend, aber gleichwohl ver- hängnisvoll“(9), nämlich „das Ermächtigungsgesetz ändere nichts an der Herrschaft Hitlers“, „weite Teile der Basis der Partei verlangten nach einem besseren Verhältnis zur NSDAP“ und „man wolle nicht noch einmal in die Rolle des Reichsfeindes geraten“ wie zu Beginn des Kaiserreichs nach 1871. Die weitgehende Einfühlung in die damalige Lage konzediert auch den Zentrumsabgeordneten eine ehrliche (Selbst-) Täuschung: Sie „lieferten sich [...] den nationalsozialistischen Forderungen aus, um wenig später erkennen zu müssen, dass deren im Gegenzug abgegebene Versprechungen nichts wert waren.”(10). Dagegen ist zu fragen: Warum erst wenig später? Und warum waren die Argumente Kaas’ einleuchtend? Beide gerade zitierten Historiker, Hans-Ulrich Thamer und Wolfgang Benz, analysieren zuvor sehr treffend, dass Hitler selbst spätestens seit der Reichstagsbrandverordnung und vor allem durch die Absetzung sämtlicher Landesregierungen noch vor dem Ermächtigungsgesetz seine wirklichen Absichten offenbart hatte, nämlich keinerlei Rücksicht zu nehmen aber den legalen Schein wahren zu wollen.

Hitler brachte wohl das Ermächtigungsgesetz erst ein, als er sich der Zweidrittelmehrheit sicher sein konnte. Verhandlungen mit dem Zentrum waren schon nach dem 30. Januar aufgenommen worden, anfangs allerdings ohne Ergebnis. Versprochen wurde dem Zentrum nun, dass die katholische Kirche und ihre Einrichtungen unangetastet und die dem Zentrum nahe stehenden Beamten im Amt blieben – und mehr noch, glaubt man dem Rückspiegel 4, aber auch der Enzyklopädie des Nationalsozialismus, wonach Hitler sogar versprochen habe die Grundrechte wieder herzustellen! (11)

Von fast allen Autoren werden die beiden Standardargumente Verlockung/Täuschung und Zwang/Terrorisierung miteinander verknüpft, dabei schließen sie sich doch gegenseitig aus: Wen der Terror Hitlers einschüchterte, der konnte doch wohl nicht gleichzeitig an seine Versprechungen glauben.

Das Terror-Argument wurde von den Beteiligten selbst als Rechtfertigung vorgebracht, am drastischsten formuliert von dem damaligen liberalen Abgeordneten und späteren FDP-Vorsitzenden Reinhold Maier im Rückblick 1947:  „Wir haben auch den Neinsagern das Leben gerettet.“(12). Das Argument der Einschüchterung durch die Präsenz der SA vor Ort in der Kroll-Oper ist jedoch schon deswegen nicht stichhaltig, da die Mehrheit der Zentrumsfraktion für sich die Entscheidung schon vorher getroffen und diesbezüglich über ihren Vorsitzenden Kaas noch einmal Gespräche mit Hitler geführt hatte. Vor allem hatte sie sich bereits seit Wochen grundsätzlich mit der Idee einer Ausschaltung des Reichstages – zeitlich befristet, gewiss – angefreundet, und zwar so sehr, dass nicht einmal die Brüskierung durch Hitler, der die ohnehin vagen Versprechungen nicht wie vereinbart noch vor der Abstimmung im Reichstag schriftlich gab, sie zu erschüttern vermochte. Winkler konstatiert: „Dass das Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmen werde, hielt der Kanzler bereits nach dem ersten Gespräch vom 20. März für sicher.“(13). In seiner Rede dazu beschwor der Zentrumsvorsitzende Prälat Kaas das „nationale Verantwortungsgefühl“ und den „großen Sammlungsgedanken“, den seine Partei „schon seit langem und trotz aller vorübergehenden Enttäuschungen mit Nachdruck und Entschiedenheit vertreten“ habe, notwendig sei jetzt „eine rettende Tat“ um die „Fortführung des nationalen Aufstiegswerkes zu sichern, die Wiederherstellung eines geordneten Staats- und Rechtslebens zu beschleunigen (...).“(14)

Gerade Filmdokumentationen retten sich mit der Empathie in den vermeintlichen oder echten Fatalismus jener Monate, vermittelt durch die Macht der Bilder, aus dem Erklärungsnotstand. Deutlich kommt dies auch in der Verfilmung von Joachim C. Fests Hitler - eine Karriere heraus. In der Tat kann man sich bei solchen Darstellungen einem Sog der Resignation auch im Rückblick kaum erwehren. Wie man gleichwohl nicht-resignativ über die Resignation schreiben kann, weil eine Alternative aufzeigend, hat Alfred Andersch auf literarische Weise in der Passage seines autobiografischen „Berichts“ Die Kirschen der Freiheit bewiesen, wo er beschreibt, wie nach dem Reichstagsbrand die SA das Münchner Gewerkschaftshaus besetzte, während eine „Mauer aus Menschen“ (Gewerkschaftern, Sozialdemokraten und Kommunisten) „mit der Faust in der Tasche geballt“ regungslos zusah – ein literarisches Zeugnis, das ich deswegen auch in den Geschichtsunterricht einbaue; sein Fazit lautet:

„Dies wäre der Augenblick des Aufstandes gewesen, der Deutschland vielleicht ein anderes Gesicht gegeben hätte. [...] Jetzt eine kleine Bewegung nur, ein einziger Schrei, und alles käme in Gang: [...] der Sturmlauf zum besetzten Haus, das Knattern von Gewehrsalven, zusammenbrechende Körper, aber das Klirren von Fensterscheiben, die Eroberung, der Sieg, die Tat. Sicherlich, es wäre nur ein kleiner Sieg gewesen, eine rasch verwehende Tat, morgen ausgelöscht vom Orkan der Niederlage – aber er hätte genügt, hätte den Staatsstreich in ein für alle sichtbares Blutbad verwandelt und den Schein der ‚Ordnung’ zerstört.“(15)

Das gleiche Fazit hat auch Golo Mann als einer der wenigen von Historikerseite gleichfalls schon in den 50er Jahren gezogen (damals wohl noch unter dem Eindruck des selbst Erlebten): „Aber wenn es so stand“ – Brünings Rechtfertigung, Hitler habe die Macht ohnehin schon gehabt – „dann wäre es doch besser gewesen, einen letzten würdigen, wenn auch praktisch nicht mehr wirksamen Protest zu wagen, anstatt gewalttätigem Umsturz jenen Schein der Reichskontinuität zu geben, an dem Hindenburg und, wegen Hindenburgs, auch dem Diktator so viel gelegen war. Die Sozialdemokraten, jene von ihnen, die noch in Freiheit waren, dachten so.“(16)

Wieviel geringer als im Nachhinein vermutet die Gefahren für die Gegner des Ermächtigungsgesetzes waren, zeigt sich auch in der fast unbekannten Tatsache, dass die Reichstagssitzung zum Ermächtigungsgesetz keineswegs die letzte Reichstagssitzung der alten Ordnung war. Am 17. Mai berief Hitler nämlich den alten Reichstag noch einmal ein um ihn seiner Friedensresolution  zustimmen zu lassen, die das Ausland beschwichtigen sollte. Selbst die SPD-Fraktion war mit 65 von 120 Abgeordneten anwesend und stimmte dafür, der Parteivorstand war zu diesem Zeitpunkt größtenteils schon emigriert und missbilligte die Anwesenheit der sozialdemokratischen Abgeordneten. Sie „warf einen Schatten auf den moralischen Kredit, [der] durch die Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes“ entstanden war, kommentiert die Friedrich-Ebert-Stiftung.(17)

Legal, illegal…?

Auf der Website www.geschichtsforum.de diskutieren Geschichtsbegeisterte im Internet. Im Dezember 2004 entstand eine Diskussion über die Legalität von Hitlers „Machtergreifung“. Symptomatisch ist die dort geäußerte Meinung: „Rein rechtlich war denke ich alles legal, moralisch nicht, aber das ist keine juristische Kategorie.“ Mehr als fünf Jahrzehnte nach dem Nürnberger Prozess, der die Frage der auch nur formalen Legalität des Ermächtigungsgesetzes zu Recht abschlägig beschieden hat, vermitteln fast alle Schullehrbücher und etliche historische Standardwerke den Eindruck, das Gesetz sei zwar durch Druck und Terror zustande gekommen, selbst aber verfassungsgemäß gewesen, weil mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen: es war „legal, wenn man so will“, meint selbst Haffner (18). Für das Oberstufenbuch Geschichte und Geschehen II war sogar die ganze Gleichschaltungsphase vom Januar 1933 bis August 1934 „in formaler Hinsicht legal“(19) auf Grund des Artikels 48 der Weimarer Verfassung (Notverordnungen). Fast nirgendwo wird berücksichtigt, dass das Ermächtigungsgesetz Hitler auch zu Gesetzen „ermächtigte“, die von der Verfassung abwichen. Damit wurde also auch der Passus der parlamentarischen Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen abgeschafft und somit die Verfassung als solche. Eine verfassungsändernde Mehrheit konnte sich nach dem Sinn der Verfassung allerdings nicht selbst abschaffen, so wie generell niemand sich auf die Demokratie (Mehrheitsprinzip) zur Abschaffung der Demokratie berufen kann. Wenn die Verfassung also in Wort und Sinn gebrochen wurde, konnte sie keine weiteren Schritte „legalisieren“ und der Bruch selbst, das Ermächtigungsgesetz, war somit in keiner Hinsicht legal, auch formal nicht, sondern die Zustimmung zu einer Diktatur, von der man, wie zumindest aus den „Verhandlungen“ des Zentrums mit Hitler hervorgeht, hoffte, dass man davon weitgehend verschont bliebe, wenn man nicht ohnehin schon von der Notwendigkeit der Abschaffung der Demokratie überzeugt war.

Positiv unter den Lehrbüchern sticht hierzu Wir machen Geschichte 4 heraus, wo klar der Verfassungsbruch benannt, allerdings in der Erklärung dafür wieder auf die Verführungsthese rekurriert wird. Das Stichwort „Verführung“ erinnert fatal die Schulddebatte nach 1945, wo es als Argument diente, das „Führerprinzip“ zum Zwecke der Entschuldigung umzukehren: „Führer“ und „Verführte“, so wie sich die ersten alliierten Beobachter des befreiten Deutschland über die Standardausrede „belogen und betrogen“ wunderten, womit „der Deutsche [...] unbedacht zugibt, dass er irgendwann einmal an die Nazis geglaubt hat und ihnen gefolgt ist.“(20)

Doch viele Schullehrbücher ignorieren schlicht die Fakten: So bekommt das Ermächtigungsgesetz in einem Oberstufenbuch gar noch die Legitimation durch den Reichsrat, denn dieser „ließ das Gesetz am selben Tag ohne Einwand passieren“(21), während es in einem anderen Oberstufenbuch heißt: „Das Zentrum gab sich wie alle bürgerlichen Parteien mit Hitlers Beschwichtigungen, der Reichspräsident und die Länder würden unangetastet bleiben, zufrieden.“(22). Entsprechend meinen auch die Autoren der CD-Rom der Shoa Foundation im politisch-historischen Teil, dass die „Bedenken des Zentrums“ durch später nicht eingehaltene Zusagen „ausgeräumt“ wurden: „Sicherung der Existenz der obersten Verfassungsorgane, der Länder (...)“(23). Ein anderes Buch für die Klasse 10 (G9) meint sogar, die »Vertreter der Länder« (24) hätten dem Gesetz zugestimmt und ignoriert damit auf eklatante Weise, dass es diese „Ländervertreter“ zu jenem Zeitpunkt gar nicht mehr gab.

Denn einfach unter den Tisch fällt hier wie auch andernorts, dass damals die letzte legitime oppositionelle weil demokratisch gewählte Landesregierung (Bayern) bereits seit zwei Wochen abgesetzt und durch einen Reichskommissar ersetzt worden war, folglich zwar die Länder noch existierten, der Reichsrat aber keine Ländervertretung mehr darstellte, wie Hitler sogar bei seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz im Reichstag selbst ausführte: „Die Reichsregierung beabsichtigt daher nicht, durch dieses Ermächtigungsgesetz die Länder aufzuheben. Wohl aber wird sie diejenigen Maßnahmen treffen, die von nun ab und für immer eine Gleichmäßigkeit der politischen Intentionen im Reich und in den Ländern gewährleisten.“(25). (Hervorheb. von mir).

Fazit: Der lange Schatten des Scheins

Der lange Schatten Hitlers (frei nach dem Titel von Richard Evans)(26) wird im historischen Rückblick auf das Ermächtigungsgesetz heute noch vom fahlen Licht – dem „Schein“ im doppelten Sinne – dieser „Ordnung“ geworfen, der „legalen Revolution“, die Hitler versprach und die man so gerne glauben wollte um das eigene Gewissen zu überlisten. Die historische Erklärung und mehr noch ihre didaktische Reduktion in den meisten Lehrbüchern hat sich bislang kaum über die Rechtfertigungsargumentation der Beteiligten erhoben, ob es um die Bedeutung der Entscheidung geht oder um die Motive dafür, bis dahin, dass, wie zuletzt gezeigt, schlichtweg die Fakten übergangen werden.

Der legale Schein der Machübertragung war wichtig für Hitler, außenpolitisch wie innenpolitisch, letzteres im Hinblick auf die Ver- ständigung mit Hindenburg wie mit der Reichswehrführung – und dann natürlich, weil er auf diese Weise aus der Abhängigkeit von seinem Koalitionspartner DNVP heraus kam. Was ist der Vorwurf gegenüber Papen und Co. angesichts dessen, dass die bürgerlich- demokratische Opposition Hitler half diese Koalitionspartner überlfüssig zu machen?

So ist das Ermächtigungsgesetz auch von Bedeutung, wenn man nach historischer Schuld und Verantwortung fragt und danach, wie und was aus der Geschichte zu lernen sei. Wieso sollte man den Deutschen nach 1933 Mitschuld an den Verbrechen der Nazis oder Mitverantwortung durch Wegsehen vorwerfen, wenn man bereits den letzten Abgeordneten der Weimarer Republik, gewählten Repräsentanten demokratischer Verantwortung, Verständnis dafür entgegenbringt, dass sie sich vom „Nazi-Terror“ haben einschüchtern lassen? Was drohte ihnen bei einem Nein im Reichstag – oder besser noch im Vorfeld – im Vergleich zum Widerstand unter der vollendeten Diktatur?


*  „Von Hitler „getäuscht“, „verführt“ oder „überrumpelt“? Das Ermächtigungsgesetz im deutschen Geschichtsbewusstsein – eine Bilanz im Jahr 60 der Freiheit“ in: Kommune – Forum Politik-Ökonomie-Kultur, N°3/2005 (Juni-Juli), S. 72-76.

1   Sebastian Haffner: Von Bismarck bis Hitler. Ein Rückblick. München 1987, (Knaur TB) 21989. – Eberhard Jäckel: Das deutsche Jahrhundert. Eine historische Bilanz, Frankfurt(M. (Fischer TB) 1999.

2  Heinrich August Winkler: Weimar 1918-1933. München (Beck) 1993, S.609. Vgl. in Forum Geschichte Bd. 4 (Ausg. Hessen), Cornelsen, 2003f., S. 61)

3  Karl Dietrich Erdmann: Deutschland unter der Herrschaft des Nationalsozialismus 1933-1939. Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte Bd. 20, München (dtv) 1980, S.84.

4  Michael Stürmer: »Das industrielle Deutschland. Von 1866 bis zur Gegenwart«, in: H. Brockmann / H. Schilling / H: Schulze / M. Stürmer: Mitten in Europa – Deutsche Geschichte. Berlin (Siedler) 1987, ergänzte und aktualisierte Ausg., Berlin (Goldmann) 1990, S.442f.

5  Ulrich Winkler: Geschichte Oberstufe. Von der Französischen Revolution bis heute. Kompakt-Wissen Geschichte Abitur, Freising (Stark) 2004, S.78.

6  Forum Geschichte Bd. 4, Ausg. Hessen, Cornelsen, 2003f.,  S.74.

7  Walther Hofer: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945. Frankfurt a.M. (Fischer TB) 1957, überarb. Neuausg. 1982, S.46.

8  Martin Broszat: Der Staat Hitlers. dtv-Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts, München 1969, 121989, S.114.

9  Hans-Ulrich Thamer: Nationalsozialismus I: Von den Anfängen bis zur Festigung der Macht. Informationen zur politischen Bildung 251, überarb. Neuaufl. 2000, Bundeszentrale für politische Bildung, S.43.

10  Wolfgang Benz: Geschichte des Dritten Reiches. München (dtv) 2003, S.22.

11  Rückspiegel Geschichte Bd. 4, Schöningh, 1996f., – Benz, Wolfgang / Graml, Hermann / Weiß, Hermann (Hg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Digitale Bibliothek Band 25, Stuttgart (Klett-Cotta), 1997/99.

12 Reinhold Maier: „Rede vor der Demokratischen Volkspartei 1947“, in: Wilhelm Hofmann, Reinhold Maier: Die Reden. Eine Auswahl. Stuttgart 1982, S.40, cf. PSM-Data Geschichte (hier).

13  Heinrich August Winkler: Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933. Bonn (Dietz) 21990, S.902.

14  Stellungnahme des Prälaten Dr. Kaas für das Zentrum, in: Johannes Hohlfeld (Hg.): Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte von 1848 bis zur Gegenwart, IV. Band: Die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur 1933-1945 – Aufbau und Entwicklung 1933-1938. Berlin/München (Giersch & Co,), o.J., S.36., siehe online die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, Sitzung vom 23.3.1933, S.37f. (hier)

15  Alfred Andersch: Die Kirschen der Freiheit. Ein Bericht. Zürich (Diogenes) 1971, S.35. Erstausg. 1952.

16  Golo Mann: Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Frankfurt a.M. (Büchergilde Gutenberg) 1958, Fischer TB, 1992, S.822.

17  mit einem Zitat aus: Heinrich Potthoff / Susanne Miller: Kleine Geschichte der SPD. 1848-2002. Bonn 2002, S. 146 f. Vgl. Sozialistische Mitteilungen "Erkämpft Eure Freiheit! Stürzt Hitler!" Einleitung von Heiner Lindner, Kapitel 2: Zur Vorgeschichte des sozialdemokratischen Exils in Großbritannien (hier). - Siehe auch das Reichstagsprotokoll vom 17.5.1933 online: Verhandlungen des Deutschen Reichstags (hier).

18  Haffner, op. cit.,  S.236.

19  Geschichte und Geschehen II Oberstufe, Klett, 1997, S.16.

20  David Lerner, in: Ulrich Borsdorf / Lutz Niethammer (Hg.): Zwischen Befreiung und Besatzung. Analysen des US-Geheimdienstes über Positionen und Strukturen deutscher Politik 1945. Wuppertal (Hammer) 1976, Weinheim (Beltz Athenäum) 1995, S. 39.

21  Buchners Kolleg Geschichte, Von der Französischen Revolution bis zum Nationalsozialismus, 1992, S. 403.

22  Kursbuch Geschichte. Von der Antike bis zur Gegenwart, Cornelsen, 2000, S. 416. (Oberstufe),

23  Erinnerung für Gegenwart und Zukunft. Überlebende des Holocaust berichten. Survivors of the Shoah Visual History, CD-Rom, (Cornel- sen), 2000.

24  Das waren Zeiten Bd.4, Ausg. C, Buchner, 2005, S.55.

25  Regierungserklärung Adolf Hitlers vom 23.3.1933, in: Hohlfeld, Dokumente..., op. cit., Dokument N°15, S. 29. siehe online die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, Sitzung vom 23.3.1933, S.25ff. (hier).

26  Richard J. Evans: Im Schatten Hitlers? Historikerstreit und  Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik. Frankfurt a.M. (Suhr- kamp) 1991.

 

N.B.: Auf die Nennung der Schulbuchautoren  wurde verzichtet, da sich die Inhalte nicht einzelnen Autoren zuordnen lassen.

 

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